Hat die Generalversammlung einer Kapitalgesellschaft eine ordentliche Gewinnausschüttung aus dem Bilanzgewinn beschlossen, so sind folgende Verrechnungssteuerliche Massnahmen zu beachten:
- Beschlussfassung im GV-Protokoll über den Zeitpunkt der Dividendenfälligkeit, sofern die Dividende nicht sofort fällig sein soll.
- Das VST Formular 103 ist in jedem Fall innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit bei der ESTV Eidg. Steuerverwaltung einzureichen.
- Die Verrechnungssteuer ist innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit zu überweisen, um die Verzugszinsen von 5 % zu vermeiden.
- Bei Ausrichtung einer Dividende an eine wesentlich beteiligte inländische Konzerngesellschaft ist das Meldeverfahren mit Formular 106 zusätzlich einzureichen.
- Bei Ausrichtung einer Dividende an eine wesentlich beteiligte ausländische Konzerngesellschaft ist das Meldeverfahren mit Formular 108 zusätzlich einzureichen.
- Die Zustellung an die Eidg. Steuerverwaltung sollte per Einschreiben erfolgen. Nur so ist es möglich, den fristgerechten Versand der Unterlagen im Streitfall belegen zu können.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung.