STEUERRECHT & STEUERVERTRETER
Im Bereich Steuerrecht unterstützen wir Sie effizient, zielführend und kompetent als Steuervertreter für anspruchsvolle Fragen im Rechtsmittelverfahren.
Ihre Steuerveranlagung (Einschätzungsentscheid) ist erst rechtskräftig (rechtlich definitiv), wenn die 30 tägige Einsprachefrist abgelaufen ist.
Sind Sie als steuerpflichtiger mit der Steuerveranlagung nicht einverstanden, so können Sie innert der Einsprachefrist von 30 Tagen eine Steuereinsprache beim Steueramt einreichen. Sind Sie auch mit dem Einspracheentscheid nicht einverstanden, so können Sie Ihren Fall bei der von der Veranlagungsbehörden unabhängigen Instanz, dem Steuerrekursgericht (Rekurskommission) einen Rekurs resp. Beschwerde beantragen. Wenn Sie auch mit dem Rekursentscheid nicht einverstanden sind, so bleibt Ihnen als letzte Instanz, der Gang ans Bundesgericht, respektive Bundesverwaltungsgericht, je nach Steuerart offen.
Wir vertreten Sie in sämtlichen Rechtsmittelverfahren vor den Steuerbehörden.
Wir unterstützen Sie in folgenden Steuerbereichen
Steuerveranlagungsverfahren
- Mithilfe bei Korrespondenz mit dem Steueramt «Aktenergänzungen im Veranlagungsverfahren»
- Unterstützung bei der Plausibilisierung von Differenzen beim «Vermögensvergleich»
- Beratung bei Fragen zu «Geldwerte Leistungen» oder «Verdeckte Gewinnausschüttung» an Aktionäre oder Nahestehende
- Steuerveranlagung und Steuerausscheidung kontrollieren
- Steuerverfügungen, Steuerentscheide überprüfen
- Sachverhalte auf Steuerumgehung hin überprüfen
- Steuerrulings, Steuergesuche, Steueranfragen, vorbereiten, analysieren
- Beratung bei Fragen zur Steuerhaftung, Steuersukzession, Haftungsverfügung, Steuererlass
Steuereinsprachen und Steuerrekurse: (Sie haben eine definitive Steuerrechnung erhalten)
- Prüfen von Chancen- und Risiken bei einer Steuereinsprache
- Beratung und Durchführung von Rechtsmittelverfahren
- Steuer Einsprache prüfen, vorbereiten, ausarbeiten
- Unterstützung bei Steuereinsprache gegen Ermessensveranlagung
- Begleitung und Betreuung im Einspracheverfahren
- Steuerrekursverfahren vorbereiten und durchführen
- Steuerrekursentscheide prüfen, beurteilen
- Beratung bezüglich Weiterführung von Verfahren ans Bundesgericht respektive Bundesverwaltungsgericht
Nachsteuerverfahren & Steuerprüfung
- Selbstanzeige, Anmeldung von bisher unversteuertem Einkommen oder Vermögen
- Straflose Selbstanzeige (nach Art. 175 DGB) bei Steuerhinterziehung
- Steuerberatung im Zusammenhang mit automatischer Informationsaustausch AiA, Selbstanzeige von Vermögen im Ausland
- Steuerberatung bei AiA, zu wirtschaftlich berechtigten, beneficial owner,
- Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbschaftsfällen
- Unterstützung bei Verfahren wegen versuchter oder vollendeter Steuerhinterziehung
- Unterstützung bei Verfahrenseröffnung im Nachsteuerverfahren und Strafsteuerverfahren
- Unterstützung und Begleitung bei Steuerprüfung und Steuerrevisionen
- Unterstützung und Begleitung bei steuerlicher Buchprüfung (Bücherrevision)
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