UMSTRUKTURIERUNGEN

Steuerrechtliche Umstrukturierungen

Das „Umstrukturierungsrecht“ (Fusionsgesetz FUSG) behandelt besondere Unternehmenssituationen wie Fusion, Spaltung, Ausgliederung, Rechtsform-Umwandlung, und Vermögensübertragung. Zudem der Unternehmensverkauf bzw. –kauf, welcher oft bei der Nachfolgeregelung anfällt.

Eine Unternehmung ist berechtigt, sich mit einer anderen Gesellschaft zu vereinigen (Fusion), sich aufzuteilen (Spaltung), Betriebsteile oder Anlagevermögen ihres Unternehmens in eine Tochtergesellschaft auszulagern (Ausgliederung), sich eine neue Rechtsform zu geben (Umwandlung) und Vermögen an Dritt zu übertragen (Vermögensübertragung).

Ob Steuerfolgen aus einer Transaktion entstehen hängt von verschiedenen Faktoren und insbesondere der Strukturierung einer Transaktion ab. Das Ziel der beteiligten Parteien bleibt, eine steuerneutrale Umstrukturierung durchzuführen. Mögliche Steuerfolgen sind immer auf alle involvierten Parteien hin zu prüfen. Auf Stufe Gesellschaft (juristische Person)  und auf Stufe Inhaber oder Aktionär (natürliche Person).

Wir beraten Unternehmen (Verwaltungsrat) und die Aktionäre umfassend zu allen Steuerfragen.

Ich will mehr Detailinformationen

  • Steuerberatung zu allen Umstrukturierungen, Tax Due Diligence, Zweitbeurteilung
  • Umstrukturierung für Personengesellschaften, wie Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften, etc.
  • Steuerfolgen der Umstrukturierung auf Stufe Gesellschaft (juristische Person) prüfen
  • Steuerfolgen der Umstrukturierung bei der Verrechnungssteuer, Emissionsabgabe und Stempelabgabe prüfen
  • Steuerfolgen der Umstrukturierung auf Stufe Anteilsinhaber (Aktionär) prüfen
  • Steuerberatung bei Fragen zu Realisierung steuerfreier Kapitalgewinn oder Einkommenssteuerfolgen beim Anteilsinhaber (Aktionär)
  • Steuerberatung bei direkter Teilliquidation, indirekter Teilliquidation oder Transponierung
  • Steuerberatung bei Fusionen, Quasi-Fusionen, Unternehmens Zusammenschlüsse
  • Steuerberatung bei Unternehmensspaltung, Aufspaltung, Abspaltung, Betriebsteilungen
  • Steuerberatung bei horziontaler oder vertikaler Spaltung
  • Steuerberatung bei Umwandlungen und Rechtsformänderungen von Gesellschaften
  • Steuerberatung bei Ausgliederungen von Unternehmensteilen
  • Steuerberatung bei Vermögensübertragungen, Vermögensübernahme
  • Steuerberatung bei Immobilientransaktionen, Liegenschaftenhandel
  • Steuerberatung beim Kauf oder Verkauf von Unternehmungen, Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen
  • Steuerberatung bei Asset-deal (Vermögenswerte) oder Share-deal (Anteile)
  • Beratung zu Steuerfolgen bei Liquidation, Auffanggesellschaft,
  • Steuerberatung bei Unternehmensnachfolge, Nachfolgeregelung,

Stille Reserven

Dem Thema der stillen Reserven kommt eine spezielle Bedeutung zu, da dies nach dem schweizer Rechnungslegungsrecht (OR) zulässig und gestattet sind. Nachstehend einige Situationen in denen stille Reserven, realisiert und zur Besteuerung kommen. Dazu kennt das Steuerrecht 3 verschiedene Methoden:

Echte Realisierung
• Entsteht bei Verkauf einzelner Objekte des Geschäftsvermögens, Betriebsverkauf an Dritte, Asset-Deal, Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft, etc.

Buchmässige Realisierung
• handelsrechtlich aufgelöste stille Reserven werden steuerpflichtig

Steuersystematische Realisierung
• Bei Überführung von Geschäftsvermögen ins Privatvermögen (oft Liegenschaften), Verlegung des Betriebes ins Ausland, Wechsel der Gesellschaftrechtsform (beachte Sperrfristen)

steuerliche Sperrfristen Umstrukturierungen

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