Die USA erheben eine Erbschaftssteuer auf den Wert von US-Aktien, in den USA domizilierten Investmentfonds (zum Beispiel aktive Fonds, ETF oder Indexfonds), Derivaten und strukturierten Produkten von US-Emittenten, US-Immobilien und in den USA gehaltenen Sachanlagen. Die Steuer kann bis zu 40 Prozent betragen und gilt unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Für Einwohnerinnen und Einwohner der meisten Länder wird die Steuer auf den Teil des Vermögens erhoben, der einen Schwellenwert von 60.000 US-Dollar (im Jahr 2025) übersteigt.
Im aktuellen Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA zahlen Schweizer Anleger/innen jedoch nur auf dem Teil des Vermögens US-Erbschaftssteuern, welche einen viel höheren Schwellenwert überschreitet. Im Jahr 2025 liegt der Schwellenwert bei 13’990’000 US-Dollar. Dieser Schwellenwert ist angeglichen und entspricht jenem für Einwohner/innen USA.
Falls der Wert Ihres US-Vermögens diesen Grenzwert überschreitet, kann es sich lohnen, Ihr Portfolio so anzupassen, dass Vermögenswerte, die der US-Erbschaftssteuer unterliegen, unter den Schwellenwert fallen. Stand per 31.12.2024