Steuerumgehung bei Wegzug ins Ausland durch PK-Einkauf

Kurz vor ihrem Wegzug ins Ausland zahlte eine Frau über CHF 240’000 in ihre berufliche Vorsorge ein. Die Steuerbehörden sahen darin eine gezielte Steuerumgehung, da die Einzahlungen nicht wirklich dem Vorsorgeaufbau in der Schweiz dienten. Deshalb wurde der Steuerabzug verweigert. Das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung und wies die Beschwerde ab; auch eine mögliche spätere Rückkehr in die Schweiz änderte daran nichts. (Quelle: BGE 9C_349/2024 vom 21.2.25)