Scheidungsbedingte Wiedereinkäufe in die 2. Säule und Steuerumgehung

Das Bundesgerichtsurteil vom 30. Januar 2025 (Fall 2C_219/2022) befasst sich mit scheidungsbedingten Wiedereinkäufen in die berufliche Vorsorge (2. Säule) und der Problematik der Steuerumgehung.

Wichtigste Erkenntnisse des Urteils:

  • Ein Wiedereinkauf in die Pensionskasse nach Scheidung ist von der dreijährigen Sperrfrist bzgl. Kapitalbezug (Art. 79b Abs. 3 BVG) ausgenommen. Das heißt, man darf Kapitalleistungen trotz eines Wiedereinkaufs innerhalb von drei Jahren beziehen, da die Vorsorgelücke, die durch die Scheidung entstanden ist, geschlossen werden soll.

  • Gleichwohl prüft das Bundesgericht die steuerliche Abzugsfähigkeit der Einkaufssumme im Einzelfall, um eine missbräuchliche Steuerminimierung auszuschließen.

  • Im zugrundeliegenden Fall wurde der Wiedereinkauf etwa 14 Jahre nach der Scheidung kurz vor der Pensionierung durchgeführt und mit einem Darlehen der Mutter finanziert. Dies führte bei gleichzeitig geplantem Kapitalbezug dazu, dass keine erhebliche Verbesserung des Vorsorgeschutzes vorlag.

  • Daraus folgte die Qualifikation des Vorgangs als Steuerumgehung, weshalb der steuerliche Abzug des Einkaufs verweigert wurde.

  • Das Urteil schafft Klarheit, dass die Ausnahme von der Sperrfrist für Wiedereinkäufe nach Scheidung gilt, aber die steuerliche Anerkennung bei missbräuchlichem Vorgehen versagt werden kann.

Fazit: Das Urteil schaffte Klarheit in Bezug auf die Auslegung von Art. 79b Abs. 4 BVG. Der Wiedereinkauf nach der Scheidung ist von der dreijährigen Sperrfrist von Art. 79b Abs. 3 BVG ausgenommen. Das Bundesgericht lässt jedoch den steuerlichen Abzug des Einkaufs nicht zu, wenn eine Steuerumgehung vorliegt, das heisst, wenn missbräuchliche steuerminimierende, zeitlich nahe Einkäufe und Kapitalbezüge in und aus der Pensionskasse getätigt werden, mit denen nicht die Schliessung von Beitragslücken, sondern rein eine Steuerbegünstigung angestrebt wird.

Sind bei Ihnen infolge einer Scheidung Lücken in der beruflichen Vorsorge entstanden? Planen Sie solche Lücken mit einem Wiedereinkauf in die Pensionskasse zu schliessen? Wir raten Ihnen den Wiedereinkauf in die Pensionskasse nach einer Scheidung frühzeitig, insbesondere im Hinblick auf die Pensionierung und ein allfälliger Kapitalbezug, zu planen. Gerne sind wir für Sie da.