Nachträgliche Einzahlung in die Säule 3a
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung für die private Vorsorge in Kraft: Der Bundesrat hat beschlossen, die Möglichkeit der nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a zu eröffnen. Diese Neuerung ermöglicht es erwerbstätigen Personen in der Schweiz, bis zu zehn Jahre rückwirkend Beiträge in ihre Säule 3a einzuzahlen und diese von der Steuer abzuziehen – auch für Jahre, in denen bisher keine oder nur Teilbeträge einbezahlt wurden. Damit setzt der Bundesrat die Motion 19.3702 von Ständerat Erich Ettlin um, die in beiden Räten Zustimmung fand. Das bedeutet, dass erstmals im Jahre 2026 ein solcher nachträglicher Einkauf geltend gemacht werden kann.
Wesentliche Neuerungen und Voraussetzungen:
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Mit dieser Änderung ergibt sich eine neue Möglichkeit, private Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig die Steuerbelastung zu optimieren.
Gerne sind wir für Sie da.