Wird jemand arbeitslos, so hat dies nicht nur finanzielle, sondern auch steuerliche Konsequenzen. Die wichtigsten steuerlichen Folgen:

  • Das Arbeitslosengeld gilt als Einkommen und muss versteuert werden. Die Entschädigung unterliegt den gleichen Steuersätzen wie reguläres Einkommen.
  • Reisekosten für Vorstellungsgespräche und Weiterbildungskosten (Belege und Quittungen notwendig) können in der Steuererklärung als Abzüge deklariert werden und reduzieren das steuerbare Einkommen.
  • Vermögenssteuern: Wer arbeitslos ist, muss weiterhin Vermögenssteuern zahlen. Die Vermögenssteuer basiert auf dem Gesamtvermögen, unabhängig vom Beschäftigungsstatus.