Bisher wurden im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (AIA) nur klassische Vermögenswerte wie Bankguthaben gemeldet, während Kryptowährungen davon ausgenommen waren. Kryptobörsen wie Coinbase oder Binance unterlagen bislang nicht diesen Meldepflichten.

Ab 2026 setzt der Bundesrat jedoch den neuen OECD-Standard für Kryptowerte um und führt damit einen internationalen Informationsaustausch ein. Der erste Datenaustausch ist für 2027 vorgesehen. Damit schließt die Schweiz eine bisherige Lücke im System, da bis 2025 lediglich traditionelle Finanzwerte erfasst wurden.

Neu gelten Kryptowerte als meldepflichtig, wenn sie über Distributed-Ledger-Technologie (DLT) abgesichert sind und als Zahlungsmittel oder Anlageform dienen. Dazu zählen unter anderem Bitcoin, Ethereum, Stablecoins, tokenisierte Vermögenswerte und handelbare NFTs.

Für Privatpersonen bleibt der Verkauf solcher Kryptowerte grundsätzlich steuerfrei, solange man nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft wird. Allerdings müssen alle Bestände vollständig und korrekt im Wertschriftenverzeichnis zur Steuererklärung deklariert werden. Die Steuerbehörden werden künftig vermehrt kontrollieren, ob dies bislang geschehen ist. Wer seine Kryptowerte bisher nicht oder nur teilweise angegeben hat, hat bis zum ersten Datenaustausch die Möglichkeit, dies im Rahmen einer straffreien Selbstanzeige nachzuholen.

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