Vorsicht bei der Barzahlung bei Beträgen über CHF 15’000.-

Wenn grössere Summen in bar bezahlt werden, ist Vorsicht geboten, besonders im Baugewerbe. Die Eidgenössische MwSt-Verwaltung hat in letzter Zeit bei Steuerrevisionen keine Vorsteuerabzüge akzeptiert, wenn nur Quittungen über Barzahlungen vorhanden waren. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung gestützt.

Es empfiehlt sich, Leistungen von CHF 15’000 oder mehr nicht bar, sondern über Bankkonten zu bezahlen, um Probleme mit dem Vorsteuerabzug bei der Mehrwertsteuer zu vermeiden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.