Ausländisches Vermögen in der Schweizer Steuererklärung
Auch ausländische Liegenschaften und deren Erträge daraus sind in der Steuererklärung zu deklarieren. Dabei werden Liegenschaften nur am Ort der gelegenen Sache besteuert, der Wert der Liegenschaft im Ausland muss jedoch in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden, da er für die Berechnung des Steuersatzes (Steuertarif) und für die internationale Steuerausscheidung (Zuweisung von Schulden, Schuldzinsen und Sozialabzügen) berücksichtigt wird. Der Wert der Liegenschaft und der Ertrag daraus werden in der Schweiz nur satzbestimmend berücksichtigt. Schulden und Schuldzinsen werden in der internationalen Steueraufteilung, anteilsmässig ausgeschieden, wodurch sich das steuerbare Einkommen und Vermögen dennoch erhöhen kann. Gleiches gilt auch für die Sozial- und Versicherungsabzüge.
Für die Bewertung des Vermögenswert und des Ertrags einer Liegenschaft, gelten die gleichen Grundsätze wie wenn die Liegenschaft in der Schweiz liegen würde. Für die Einkommenssteuer sind die Mieteinnahmen zu deklarieren, Liegenschaftsunterhaltskosten demgegenüber können abgezogen werden. Falls die Liegenschaft nicht vermietet wird, wird in der Praxis ein Eigenmietwert von normalerweise 3%o vom Vermögenssteuerwert aufgerechnet. Der Ermittlung des Vermögenssteuerwert wird nach den Regeln der kantonalen Grundstückschätzung vorgenommen. Dabei ist der Kaufpreis relevant. Sind die Kaufpreise in Fremdwährung vorhanden, so kann die Umrechnung in Schweizer Franken zum aktuellen Fremdwährungskurs gemäss ESTV erfolgen. Falls der Kauf bereits länger zurückliegt oder keine Dokumente mehr vorliegen, muss der Verkehrswert aufgrund des Drittvergleichs geschätzt werden.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.