PK-Einkauf in die Pensionskasse, Vorsorgebeiträge Säule 3a und Zahlungen an die AHV

Steuerabzüge: PK-Einkauf in die Pensionskasse, Vorsorgebeiträge in die Säule 3a und Zahlungen an die AHV

Einkäufe in die Pensionskasse kommen für Erwerbstätige dann in Frage, wenn sie eine Beitragslücke in der Pensionskasse aufweisen. Die Beitragslücke berechnet sich aus der Differenz des bisher angesparten Altersguthabens und dem gemäss gültigem Pensionskassenreglement maximal möglichen Sparkapital. Die Einzahlung kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Generell empfiehlt es sich wegen der Steuerprogression, die Einkäufe gestaffelt auf mehrere Jahre zu verteilen.

Bei einem Einkauf in die Pensionskasse sind zwei grundlegende Einschränkungen zu beachten: Erstens dürfen freiwillige Einkäufe erst dann vorgenommen werden, wenn allfällige, vorhergehende Vorbezüge für Wohneigentum wieder vollständig zurückbezahlt sind. Zweitens dürfen innert einer Sperrfrist von drei Jahren seit einem Einkauf die daraus resultierenden Guthaben grundsätzlich nicht in der Form einer Kapitalleistung wieder ausgerichtet werden. Das bedeutet, das Einkaufsbeitrag darf nicht in Kapitalform bezogen werden. Bei einer Sperrfristverletzung wird ein Nachsteuerverfahren eröffnet und die Transaktion wird rückabgewickelt und die Steuern müssen nachbezahlt werden. Eine Ausnahme bezüglich Einschränkung des PK-Einkaufs gilt im Falle der Ehescheidung oder der gerichtlichen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft. Damit soll ermöglicht werden, das frühere Niveau des Versicherungsschutzes vorsorgerechtlich als auch steuerlich wiederherzustellen. Ob ein PK-Einkauf sinnvoll ist und was sonst noch zu beachten ist, sollte vorgänging mit einem Steuerberater besprochen werden. 

Vorsorgebeiträge Säule 3a

Beiträge an die Säule 3a können von erwerbstätigen Personen mit einem AHV-beitragspflichtigen Einkommen bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters genutzt werden (Alter 69 bzw. 70). Bei unselbständig Erwerbenden beträgt der Maximalbetrag im 2020, CHF 6883.- Für Selbständigewerbende und Personen ohne PK (Teilzeitangestellte) 20% des AHV-pflichtigen Einkommens, oder maximal CHF 34’416.-

Einkäufe in die Pensionskasse oder in die Säule 3a werden mit der Bescheinigung der Bank, Versicherung oder Pensionskasse nachgewiesen. Vergessen Sie auch nicht, auch nachträgliche Einzahlungen in die AHV für die Schliessung einer Beitragslücke oder die Beiträge an die AHV als Nichterwerbstätige steuerlich geltend zu machen. Die AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige betreffen meistens Personen, die sich vor Erreichen des AHV-Rentenalters frühpensionieren lassen.

Ausländische Vorsorgepläne in der Schweiz

Steuerabzug für Beiträge an ausländische Vorsorgepläne in der Schweiz

In der Schweiz werden unter, ganz bestimmten Bedingungen, Beitragszahlungen an ausländische Vorsorgepläne steuerlich zum Abzug zugelassen:

  • Die steuerpflichtige Person untersteht ausschliesslich dem ausländischen Sozialversicherungsrecht.
  • Der ausländische Vorsorgeplan ist mit der Schweizer AHV, bzw. der beruflichen Vorsorge (BVG) oder der Säule 3a vergleichbar.
  • Die ausländische Sozialversicherungseinrichtung ist anerkannt.
  • Es handelt sich um einen kollektiven Vorsorgeplan und nicht um eine Einzelvorsorge (Einzellebensversicherung).
  • Sämtliche Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein. Dabei wird der Einzelfall geprüft.

Finanz- und Steuerfragen bei Pensionierung

Finanz- und Steuerfragen bei der Pensionierung

Als Steuerberater werden wir auch immer wieder zu Finanzfragen anlässlich der Pensionierung kontaktiert. Nachfolgend einige der meist gestellten Fragen:

  1. AHV Altersrente: Wie hoch ist meine Altersrente? Wo und wie kann ich die Altersrente berechnen? Wie hoch ist die Rente sobald auch der Ehepartner das AHV-Rentenalter erreicht? Wie werden die Kinderbetreuungsgutschriften ermittelt und zugeteilt?
  2. BVG Pensionskasse: Soll ich die BVG Altersrente oder besser das PK-Kapital auszahlen lassen? Gibt es Möglichkeiten der Teilpensionierung? Ist ein teilweiser Bezug des Alterskapitals möglich? Wie hoch ist meine Altersrente bei der Pensionierung? Wie soll ich mein Alterskapital anlegen? Welche Steuern werden mit der Kapitalauszahlung fällig? Was sind die erbrechtlichen Konsequenzen der Rente oder des Kapitalbezug?
  3. Erträge aus Liegenschaftsvermietungen: Ich habe Mieterträge aus der Vermietung von Liegenschaften und Immobilien. Welche Kosten kann ich steuerlich geltend machen? Soll ich meine privat gehaltenen Immobilien in eine Immobilien Aktiengesellschaft überführen? Was sind die Vorteile und Nachteile wenn ich meine Liegenschaften in eine Immo-AG auslagere?
  4. Übrige Erträge: Ich habe Einnahmen aus anderen Quellen. Beispielsweise, Tantiemen, Lizenzerträge, Dividendeneinkünfte, Einkünfte aus Verpachtung eines Betriebs, Mietzinsen aus beweglichem Vermögen. Wie kann ich diese Einnahmen optimieren?
  5. Budgetierung und Bedarfsplanung: Budgetplanung, wie lange reicht mein Vermögen? Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten? Wie kann ich mich im Falle eines Aufenthalts in einem Pflegeheim absichern? Wie kann ich mich vor einem staatlichen Zugriff auf mein Vermögen schützen? (Thema: Vorsorgeauftrag).
  6. Steuerplanung: Wie kann ich alle Finanzthemen steueroptimiert umsetzen? Wie kann ich durch eine geschickte Planung Steuern sparen? Wann kann ich einen steuerfreien Kapitalgewinn realisieren?
  7. Nachlass und Erbschaftsplanung: Wie sichere ich meine Familie ab? Wie kann mein letzter Wille umgesetzt werden? Soll ich ein Testament oder einen Erbvertrag für meinen Nachlass erstellen? Wer meiner Nachkommen muss Erbschaftssteuern oder Schenkungssteuern bezahlen?

Dies sind nur einige mögliche Fragen, welche in unserem Beratungsalltag an uns gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den Pensionierungsfragen zu beschäftigen. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.