Gewinnsteuersätze für juristische Personen im Kanton Aargau ab 2020

Neue Gewinnsteuersätze für juristische Personen im Kanton Aargau ab 2020

Infolge Einführung der Steuerreform STAF per 1.1.2020 und steuerlichen Neuerungen, hat der Kanton Aargau entschieden.

Die Gewinnsteuersätze bleiben unverändert. Weiterhin gilt somit (Bundessteuer und Kantonssteuer zusammen):

  • 15.1% (auf dem Ergebnis vor Steuern) – bis zu einem Gesamtsteuersatz von CHF 250’000
  • 18.6% (auf dem Ergebnis vor Steuern) – ab einem Gesamtsteuersatz von CHF 250’000

Andere Kantone haben teilweise ihre Steuersätze massiv gesenkt. Um jedoch eine attraktive Dividendenbesteuerung beizubehalten, hat sich der Kanton Aargau gegen eine Senkung der Gewinnsteuersätze entschieden.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.