Erbengemeinschaften und Steuern

Erbengemeinschaften und Steuern

Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, so sind diese durch die gesetzliche Erbengemeinschaft miteinander verbunden (Art. 602 ZGB). Bei Erbengemeinschaften herrscht das Einstimmigkeitsprinzip. Alle Erben müssen mit den Handlungen der Gemeinschaft einverstanden sein. Weigert sich beispielsweise ein Erbe eine Liegenschaft aus der Erbengemeinschaft zu verkaufen, so kommt der Kaufvertrag nicht zustande. Dadurch ist die Entscheidungsbildung oft aufwendig und es kann – je nach Sachlage – schwierig sein, einen Konsens zu finden.

Dieses Einstimmigkeitsprinzip führt dazu, dass Erbengemeinschaften zum Teil jahrzehntelang nicht aufgelöst werden können. 

Wichtig zu wissen ist, dass jedes Mitglied der Erbengemeinschaft jederzeit die Teilung verlangen kann. Die Erben können auch nur einen Teil der Erbschaft aufteilen und den anderen Teil in der Erbengemeinschaft belassen; zum Beispiel eine Liegenschaft (partielle Erbteilung). Wenn alle einverstanden sind, ist es auch möglich, einzelne Erben auszubezahlen.

Eine Erbengemeinschaft kann nur mit einem Erbteilungsvertrag oder durch ein gerichtliches Urteil gänzlich aufgehoben werden.

Besteuerung von Erbengemeinschaften

Eine Erbengemeinschaft ist keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das heisst, jeder Erbe ist für seinen Anteil am Einkommen und Vermögen persönlich steuerpflichtig. Zu deklarieren sind die Einkünfte und Vermögenswerte ab dem Todestag bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft. Wenn Liegenschaften zur Erbengemeinschaft gehören, so müssen diese ebenfalls anteilsmässig mit dem Steuerwert und den Erträgen erfasst werden. Ausserkantonale oder Liegenschaften im Ausland, führen zu einer sekundären Steuerpflicht am Ort der Liegenschaft. Dazu ist der Liegenschaftsgemeinde i.d.R. eine Kopie der Steuererklärung vom Hauptsteuerdomizil einzureichen. 

Normalerweise wird eine Person aus der Erbengemeinschaft, ein Willensvollstrecker oder ein Erbschaftsvertreter bestimmt, welcher die Verwaltung für die Erbengemeinschaft übernimmt und deren administrative Belange regelt. Es ist ratsam, dass diese Person eine jährliche Aufstellung/ Aufzeichnung für Steuerzwecke erstellt, damit die Erben diese für die Steuererklärung verwenden können.  

Unterlagen für die Steuererklärung

Dem Steueramt muss mitgeteilt werden, welche Mittel oder Vermögenswerte den Erben während einer Steuerperiode zugeflossen sind. Grundsätzlich ist keine Erbschaftssteuer geschuldet, wenn die Vermögenswerte von den Eltern an die Kinder vererbt werden, da die Erbschaftssteuern zwischen Eltern und Kindern in sämtlichen Kantonen – mit einer Ausnahme – abgeschafft wurden.

Die Steuerbehörde berechnet den Vermögensstand am Anfang und Ende jeder Steuerperiode und vergleicht die Veränderung mit dem steuerbaren Einkommen. Wenn die Erben ihre geerbten Beträge ordnungsgemäss deklarieren, kann die Steuerverwaltung den ausserordentlichen Vermögenszuwachs plausibilisieren.
 

Unverteilte Vermögenswerte, die in der Erbengemeinschaft verbleiben

Die Einkünfte und Vermögenswerte aus unverteilten Erbschaften wird jedem Erben anteilsmässig zugerechnet. Die meisten Steuerverwaltungen publizieren einen Fragebogen für unverteilte Erbschaften(auch: «Erbschafts-und Schenkungssteuer» «Fragebogen für Erbengemeinschaften», ode «Fragebogen zur Ermittlung der Anteile an Einkommen und Vermögen»). Damit können die gemeinsam gehaltenen Vermögenswerte und Schulden, Einkommen und Ausgaben deklariert werden. Die Erben müssen nur noch ihre Quote mittels der persönlichen Steuererklärung deklarieren.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

In jeder Lebenssituation die passende Steuerberatung

In jeder Lebenssituation die passende Steuerberatung

Nichts ist so konstant wie der Wandel. Das Leben ist dynamisch, deshalb sind es die steuerlichen Lebenssituation auch. Hier einige der am häufigsten anzutreffenden Situationen und Fragen, wo eine Steuerberatung sinnvoll ist.

Eintritt in die Steuerpflicht:

  • Mit dem Eintritt in die Volljährigkeit, beginnt auch die Steuerpflicht.
  • Das erste mal eine Steuererklärung ausfüllen. Was muss ich dabei beachten?
  • Die Eidg. Steuerverwaltung ESTV, hat dazu eigens eine eigene website mit Infos erstellt. www.steuern-easy.ch

Zusammenleben, Konkubinat, Heiraten:

  • Was sind die Vor- und Nachteile vom Konkubinat oder dem verheiratet sein, aus steuerlicher und rechtlicher Sicht?
  • Was bedeutet der Begriff «Heiratsstrafe» aus steuerlicher Sicht?
  • Welcher Steuertarif kommt bei ledigen oder verheirateten, wann zur Anwendung?
  • Wer kann den Kinderabzug geltend machen, bei Kindern aus einer Konkubinatsbeziehung?
  • Soll ich einen Konkubinatsvertrag erstellen? Was soll darin geregelt sein?

Eigenheim, Liegenschaft kaufen:

  • Welche Steuerfolgen hat eine Liegenschaft im Privatvermögen?
  • Wie kann ich mein Eigenheim finanzieren?
  • Soll ich mir für die Finanzierung von den Eltern besser ein Darlehen oder einen Erbvorbezug geben lassen?
  • Kann ich einen BVG-Vorbezug machen und wie hoch sind die Kapitalsteuern?
  • Was ist der Eigenmietwert und wie muss ich diesen versteuern?
  • Soll ich meine Hypothek, direkt oder indirekt amortisieren?
  • Welche Liegenschaftsunterhaltskosten können bei den Steuern abgezogen werden?
  • Wie hoch sind die Grundstückgewinnsteuern beim Verkauf der Liegenschaft?
  • Wann kann ich einen Unternutzungsabzug geltend machen?

Selbständigkeit, Firma, Start-up gründen:

  • Habe ich ein nachhaltiges und überlebensfähiges Geschäftsmodell?
  • Was sind die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen?
  • Was sind die steuerlichen Unterschiede zwischen Personengesellschaften zu Kapitalgesellschaften?
  • Wie kann ich mit einem Unternehmen Steuerplanung betreiben?
  • Was muss ich bezüglich Mehrwertsteuer und Sozialversicherungen beachten?
  • Wie kann ich einen steueroptimierten Jahresabschluss erstellen?

Scheidung, Trennung:

  • Was sind die Steuerfolgen einer Trennung oder Scheidung?
  • Ab wann müssen getrennte Steuererklärungen ausgefüllt werden?
  • Wer darf den Kinderabzug geltend machen?
  • Wie sind die Unterhaltskosten zu deklarieren?
  • Wie sind die Geldzuflüsse aus gütterrechtlicher Auseinandersetzung zu versteuern?
  • Wie werden Einmalabfindungen für Unterhaltsleistungen besteuert?

Pensionierung, Nachfolgeregelung:

  • Kann ich mir eine Frühpensionierung leisten?
  • Wie hoch sind meine Renteneinkünfte aus AHV und BVG?
  • Soll ich mir die Rente oder das Kapital aus der Pensionskasse auszahlen lassen?
  • Was sind die Steuerfolgen einer PK-Kapitalauszahlung?
  • Wann soll ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?
  • Wie kann ich meine Unternehmung an einen Nachfolger übergeben?
  • Welche Steuern sind beim Unternehmensverkauf fällig?
  • Wie berechnet sich die Liquidationsgewinnbesteuerung nach Art. 37b DBG bei einer Personengesellschaft?
  • Wann kann ich einen steuerfreien Kapitalgewinn aus dem Verkauf meiner Aktien realisieren?
  • Was muss ich bezüglich den steuerlichen Sperrfristen bei einer Rechtsformumwandlung beachten?

Nachlassplanung, Erbschaft, Tod:

  • Wie kann ich meinen Nachlass regeln?
  • Wer muss Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern bezahlen?
  • Soll ich meine Liegenschaft zu Lebzeiten an meine Nachkommen übertragen?
  • Soll ich mir besser ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung an meiner Wohnung einräumen lassen?
  • Wir haben unversteuertes Vermögen geerbt, wie ist da vorzugehen?
  • Wann kann ich eine straflose Selbstanzeige einreichen?
  • Wir haben eine Liegenschaft geerbt, wo und wie muss ich diese versteuern?

Der Katalog lässt sich beliebig erweitern, da praktisch jede wirtschaftliche Transaktion auch Steuerfolgen mit sich bringt. Gerne sind wir für Sie da.