Steuerabzug für Beiträge an ausländische Vorsorgepläne in der Schweiz
In der Schweiz werden unter, ganz bestimmten Bedingungen, Beitragszahlungen an ausländische Vorsorgepläne steuerlich zum Abzug zugelassen:
- Die steuerpflichtige Person untersteht ausschliesslich dem ausländischen Sozialversicherungsrecht.
- Der ausländische Vorsorgeplan ist mit der Schweizer AHV, bzw. der beruflichen Vorsorge (BVG) oder der Säule 3a vergleichbar.
- Die ausländische Sozialversicherungseinrichtung ist anerkannt.
- Es handelt sich um einen kollektiven Vorsorgeplan und nicht um eine Einzelvorsorge (Einzellebensversicherung).
- Sämtliche Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein. Dabei wird der Einzelfall geprüft.