Ausländische Vorsorgepläne in der Schweiz

Steuerabzug für Beiträge an ausländische Vorsorgepläne in der Schweiz

In der Schweiz werden unter, ganz bestimmten Bedingungen, Beitragszahlungen an ausländische Vorsorgepläne steuerlich zum Abzug zugelassen:

  • Die steuerpflichtige Person untersteht ausschliesslich dem ausländischen Sozialversicherungsrecht.
  • Der ausländische Vorsorgeplan ist mit der Schweizer AHV, bzw. der beruflichen Vorsorge (BVG) oder der Säule 3a vergleichbar.
  • Die ausländische Sozialversicherungseinrichtung ist anerkannt.
  • Es handelt sich um einen kollektiven Vorsorgeplan und nicht um eine Einzelvorsorge (Einzellebensversicherung).
  • Sämtliche Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein. Dabei wird der Einzelfall geprüft.