Steuerpflicht von Kapitalgesellschaften

Was sind die grössten Unterschied bei der Besteuerung zwischen einer Personengesellschaft (Einzelfirma) und einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH). Nachfolgend einige der wichtigsten Unterschiede. 

Grundlage bei der Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft stellt aus steuerlicher Sicht ein selbständiges Steuersubjekt dar. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und erhalten somit ihre eigene Rechtspersönlichkeit. Daraus folgt, dass die Gesellschaft eine eigene Steuererklärung ausfüllen muss. Auf Bundes- und kantonaler Ebene unterliegen Kapitalgesellschaften der Gewinnsteuer und auf kantonaler Ebene der Kapitalsteuer. Steuerobjekt bei der Gewinnsteuer ist der Reingewinn und bei der Kapitalsteuer das Eigenkapital.

Unterschied zu Personenunternehmen
Der grundlegende Unterschied zu Personenunternehmen (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) ist die wirtschaftliche Doppelbelastung. Das heisst, dass sich bei einer Kapitalgesellschaft zwei Steuersubjekte gegenüberstehen. Auf der einen Seite befindet sich die Kapitalgesellschaft selbst und auf der anderen Seite jegliche Anteilsinhaber. Konkret bedeutet dies, dass die Gewinne eines Kapitalunternehmens ein erstes Mal beim Unternehmen als Gewinnsteuer und später bei der Ausschüttung beim Anteilsberechtigten als Einkommen (Dividende) besteuert wird. Auf der kantonalen Ebene unterliegt das Kapital auf Stufe des Unternehmens der Kapitalsteuer und auf der Stufe der Anteilsberechtigten zusätzlich der Vermögenssteuer.

Seit Einführung der Unternehmenssteuerreform II, wurde die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung durch die Reduktion der Dividendenbsteuerung und der Kapitaleinlagereserven KER zu einer Entlastung geführt. 

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