Steuerfolgen der indirekten Teilliquidation, aktuelle Praxisentwicklung, BGER Entscheid vom 19.11.2021

Was ist eine indirekte Teilliquidation?

Beim Verkauf  von Anteilsscheinen, Aktien, Stammanteilen, erhofft die natürliche Person, einen steuerfreien Kapitalgewinn nach Art. 16 DBG zu erzielen. Werden jedoch nachfolgende Kriterien missachtet, so erfolgt eine steuerliche Umqualifizierung infolge indirekter Teilliquidation zu steuerbarem Vermögensertrag.

  • aus dem Verkauf einer Beteiligung von mindestens 20 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Verkauf einer Beteiligung > 20%),
  • vom Privatvermögen in das Geschäftsvermögen einer anderen Person (Systemwechsel),
  • soweit innert fünf Jahren nach dem Verkauf nicht betriebsnotwendige Substanz ausgeschüttet wird, die im Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden und handelsrechtlich ausschüttungsfähig war (Ausschüttung von vorhandener nicht betriebsnotwendiger Substanz innert 5 Jahren nach dem Verkauf),
  • unter Mitwirkung der Strukturierung des Verkäufers (Mitwirkung).

Wenn eine natürliche Person eine Beteiligung von mindestens 20% an einer Kapitalgesellschaft aus dem Privatvermögen in das Geschäftsvermögen einer anderen natürlichen oder juristischen Person veräussert, müssen die Alarmglocken läuten.

Der Verkäufer hat dann zwingend zu prüfen,

  • ob die Zielgesellschaft im Zeitpunkt des Verkaufs über nicht betriebsnotwendige und handelsrechtliche ausschüttungsfähige Reserven verfügt, und
  • wie es um die Bonität des Käufers steht bzw. ob der Käufer den Kaufpreis aus eigener Kraft finanzieren kann. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die erwerbende Gesellschaft (meist Übernahmeholding) erst neu gegründet wurde.
  • Amortisationsdauer und -fähigkeit eines Verkäuferdarlehens. Können aus den laufenden Gewinnen, sowohl Amortisation und Schuldendienst (Verzinsung) innert normalerweise 7 Jahre amortisiert werden?

Unterlässt ein Verkäufer entsprechende Abklärungen, kann aus einem steuerfreien Kapitalgewinn schnell ein steuerbarer Vermögensertrag werden.

Bevor eine Transaktion oder Verkauf durchgeführt wird, sind die steuerlichen Folgen unabdingbar zu prüfen. Oder allerspätestens bevor eine Substanzentnahme aus der Zielgesellschaft realisiert wird.