Sperrfristverletzung beim Pensionskasseneinkauf nach Art. 79 Abs.3 BVG

Mit einer zusätzlichen Einzahlung, einem Einkauf in die 2. Säule, kann eine Vorsorgelücke beim Alterskapital geschlossen werden kann. Einkäufe werden steuerlich gefördert, da man die Einkaufssumme vom steuerbaren Einkommen abziehen kann.

Wurde ein Pensionskasseneinkauf getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden» das ist der Wortlaut von Art. 79b Abs. 3 BVG.

Wenn Sie einen freiwilligen Einkauf tätigen, gilt eine Sperrfrist für Kapitalbezüge. Während dieser 3 Jahresfrist dürfen Sie keine Vorsorgeguthaben in Kapitalform beziehen. Sie beginnt am Tag des Einkaufs zu laufen und endet auf den Tag genau drei Jahre später. Angenommen Sie kaufen sich am 15. September 2019 freiwillig ein, dann läuft die Sperrfrist am 15. September 2022 ab.

Sowohl die Vorbezüge (WEF, Selbstständigkeit, Auswanderung) als auch der Kapitalbezug bei Pensionierung sind von der Sperrfrist betroffen. Einzig, wenn Sie bei Pensionierung eine Rente beziehen, statt das Kapital, gilt die Sperrfrist nicht. Als Alternative zu einem WEF-Vorbezug bietet sich generell und im Speziellen während der Sperrfrist die Verpfändung des Vorsorgeguthabens an. Eine Verpfändung ist auch während der Sperrfrist uneingeschränkt möglich.

Welches Vorsorgeguthaben ist von der Sperrfrist betroffen?

Mit Urteil vom 12. März 2010 hat das Bundesgericht definiert, welche Vorsorgeguthaben von der Sperrfrist betroffen sind. Diese Klärung tat Not, weil man beim Lesen des Gesetzestextes (Art. 79b Abs. 3 BVG) meinen könnte, dass nur der eingekaufte Betrag von der Sperre betroffen wäre. Dem ist jedoch nicht so: Das gesamte Vorsorgekapital der 2. Säule ist für drei Jahre gesperrt, unabhängig davon, bei welcher Vorsorgeeinrichtung es liegt.

Was passiert, wenn die Sperrfrist verletzt wird?

Wenn Sie die Sperrfrist nicht beachten und währenddessen einen Kapitalbezug tätigen, wird ein Nachsteuerverfahren eingeleitet. Die Transaktion wird rückabgewickelt und die Einkommenssteuern müssen nachbezahlt werden.