Phantom Stocks

Was sind Phantom Stocks?

Phantom Stocks sind fiktive bzw. virtuelle Beteiligungsrechte für das Personal. Dabei erhält der Mitarbeiter keine Aktien der Unternehmung, sondern wird vertraglich so gestellt, wie wenn er Aktien der Gesellschaft halten würde. Der Mitarbeiter wird somit nicht direkt am Aktienkapital der Gesellschaft beteiligt. Er erhält keine Aktionärsstellung aus gesellschaftsrechtlicher Sicht. Er bekommt hingegen eine vertraglich geregelte Erfolgsbeteiligung. Der Mitarbeiter erhält zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Prämie in Abhängigkeit des Verkehrswertes der „normalen“ Aktien ausbezahlt. So kann im Phantom Stock Programm beispielsweise vereinbart werden, dass dem Mitarbeiter bei einem Verkauf der Mehrheit sämtlicher Aktien der Gesellschaft (=Exit) eine Erfolgsprämie zusteht.

Steuerliche Behandlung von Phantom Stocks

Die eidgenössische Steuerverwaltung beurteilt Phantom Stocks aus steuerlicher Sicht als „unechte Mitarbeiterbeteiligungen“. Weil diese dem Mitarbeiter regelmässig keine weiteren Rechte wie Stimm- und Dividendenrechte einräumen, gelten die unechten Mitarbeiterbeteiligungen bis zu ihrer Realisation steuerlich als blosse Anwartschaften. Geldwerte Vorteile aus der Einräumung von unechten Mitarbeiterbeteiligungen sind somit erst im Zeitpunkt ihres Zuflusses als Lohnbestandteil (zzgl. Sozialversicherungen) steuerbar. Als Erwerbseinkommen unterliegt der gesamte geldwerte Vorteil der Einkommenssteuer, d.h. aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen kann für den Mitarbeiter kein steuerfreier privater Kapitalgewinn resultieren.

Für die Mitarbeitenden ist diese Art der Mitarbeiterbeteiligung steuerlich eher uninteressant, da der gesamte Zufluss immer steuerbar bleibt: Aus unechten Mitarbeiterbeteiligungen kann nie ein allseits angestrebter steuerfreier Kapitalgewinn resultieren.