Nebst den Abzügen welche in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, gibt es auch steuerfreie Einkünfte von denen eine Privatperson profitieren kann.  

  • Gratis abgegebene Halbtaxabonnemente des öffentlichen Verkehrs; 
  • REKA-Check-Vergünstigungen bis CHF 600 jährlich (zu deklarieren sind lediglich Vergünstigungen, soweit sie CHF 600 pro Jahr übersteigen);
  • Übliche Weihnachts-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke bis CHF 500 pro Ereignis. Bei Naturalgeschenken, die diesen Betrag übersteigen, ist der ganze Betrag anzugeben. Bargeldgeschenke sind immer als Lohnbestandteil im Lohnausweis zu deklarieren; 
  • Private Nutzung von Arbeitswerkzeugen (Mobiltelefon, Computer usw.) im üblichen Rahmen; 
  • Beiträge an Vereins- und Clubmitgliedschaften (nicht aber Abonnemente für Fitnessclubs) bis CHF 1’000 im Einzelfall. Bei darüberhinausgehenden Beiträgen ist der ganze Betrag anzugeben; 
  • Beiträge an Fachverbände; 
  • Branchenübliche Rabatte auf Waren, die zum Verzehr und Eigenbedarf bestimmt sind; 
  • Zutrittskarten für kulturelle, sportliche und andere gesellschaftliche Anlässe bis CHF 500 pro Ereignis (zu deklarieren sind lediglich Beiträge, soweit sie CHF 500 pro Ereignis übersteigen); 
  • Die Bezahlung von Reisekosten für den Ehegatten oder den Partner bzw. die Partnerin, die den Arbeitnehmer aus geschäftlichen Gründen auf Geschäftsreisen begleiten; 
  • Beiträge an Kinderkrippen, die für Kinder des Arbeitnehmers verbilligte Plätze anbieten. Kommen die Beiträge des Arbeitgebers jedoch nur bestimmten Arbeitnehmern zugute, sei es durch Bezahlung an den Arbeitnehmer oder direkt an die Krippe, sind sie im Lohnausweis separat zu deklarieren; 
  • Gratis-Parkplatz am Arbeitsort; 
  • Kosten für ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die auf Verlangen des Arbeitgebers oder der Pensionskasse erfolgen; 
  • Gutschriften von Flugmeilen. Diese sind für geschäftliche Zwecke zu verwenden.

Diese Übersicht ist aus der Wegleitung zum neuen Lohnausweis von der SSK entnommen. 

Diese Auflistung ist weder abschliessend noch auf den Einzelfall bezogen. Diese Positionen sind Arbeitgeber abhängig. Eine individuelle Beurteilung und Lösung ist unabdingbar.