Kryptowährungen in der Steuererklärung deklarieren

Kryptowährungen (oder Kryptowerte) erfreuen sich  immer grösserer Beliebtheit und sind mittlerweile massentauglich geworden.  Zahlreiche Investoren weltweit investieren in Kryptowährungen. Auch in der Schweiz ist die Anzahl Kryptoinvestoren gestiegen. Entsprechend werden Kryptowerte und das Verständnis der auf Kryptowerten basierten Anwendungen (insbesondere sog. ‹Decentralized-Finance-Anwendungen›) auch für Steuerbehörden immer wichtiger. Dennoch hat sich bei der Einkommens-  und Vermögenssteuer noch keine einheitliche Praxis herausgebildet.

Grosses Thema ist die Abgrenzung zwischen privaten steuerfreien Kapitalgewinnen und selbstständigem Erwerbseinkommen beim Kauf und Verkauf von Kryptowerten.

Grundsatz

Die bestehenden Steuergesetze finden auch auf das Schür­fen, Halten und Handeln von Kryptowährungen und Token Anwendung. Es wurden keine Sonderregelungen erlassen (wir sprechen in der Folge der Einfachheit halber nur noch von Token. Kryptowährungen sind mitgemeint).

Wie bei Wertpapieren auch, ist die Unterscheidung zwi­schen Geschäfts- und Privatvermögen von zentraler Be­deutung. Kapitalgewinne und -verluste wirken sich beim Geschäftsvermögen einkommenswirksam aus. Im Privat­vermögen sind Kapitalgewinne steuerfrei und -verluste nicht abzugsfähig. Die Zuordnung zur einen oder anderen Vermögensmasse hängt vor allem von den Aktivitäten, dem Mitteleinsatz und der Professionalität des Steuerpflichtigen ab.

Besteuerung Mining

Das Mining erfordert eine enorm hohe Rechenleistung und wird damit in der Regel professionell betrieben. Die zielgerichtete Strategie und die bedeutenden Investitio­nen deuten auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit hin.

Besteuerung Staking

Da für das Staking deutlich weniger Ressourcen benötigt werden, können sich die steuerlich relevanten Aktivitäten je nach Stakeholder durchaus im Privatbereich abspielen:

Der Delegator stellt seine Token als Eigentümer Dritten zur Verfügung. Es wird dabei grundsätzlich von einer privaten Vermögensverwaltung ausgegangen.

Seine Token hat er als Vermögen zu versteuern. Die daraus fliessenden Erträge sind steuerbar. Die Kosten für die Verwaltung der Token sind abzugsfähig.

Der Validator überprüft die Richtigkeit von Transaktionen durch das Zurverfügungstellen von Token und wird mit weiteren Token entschädigt. Bleiben diese Aktivitäten in einem überschaubaren Rahmen, kann unseres Erachtens von Transaktionen im Privatvermögen ausgegangen werden, mit den entsprechenden Folgen.

Besteuerung der Ausgabe von Token

Die verschiedenen Arten von Token lösen unterschiedliche Steuern aus. Fremdkapital-Token sind steuerlich als Obligationen zu qualifizieren. Token mit Eigenkapital­charakter lösen bei ihrer Ausgabe die Emissionsabgabe aus.

Besteuerung des Haltens von Token

Token sind zum Verkehrswert vermögensteuerpflichtig. Werden sie nicht regelmässig gehandelt, muss der Ver­kehrswert geschätzt werden. Dabei sind sowohl der Substanz- als auch der Ertragswert angemessen zu berücksichtigen.

Besteuerung des Handels mit Token

Veräussern natürliche Personen Token aus ihrem Privatvermögen und erzielt sie damit einen steuerfreien Kapitalgewinn. Liegt eine steuerliche Gewerbsmässigkeit vor, sind Kapitalgewinne steuerbar, Kapitalverluste im Gegenzug steuerlich abzugsfähig.

Fazit

Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen ist anspruchsvoll. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Vermögens­klasse noch relativ jung ist und viele Steuerpflichtige Tokens kaufen, ohne zu wissen, was genau sie erworben haben. Sobald Gewerbsmässigkeit infolge einer aktiven Krypto-Handelstätigkeit festgestellt wird, sind die Auswirkungen noch grösser auf die Einkommens- und Vermögensfolgen des Steuerpflichtigen.