Höhere Steuerabzüge für familienexterne Kinderbetreuung ab 1.1.2023
Ab dem 1. Januar 2023 können von den Einkünften die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern abgezogen werden. Für jedes Kind, welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der unterhaltspflichtigen Person im gleichen Haushalt lebt, können bis zu CHF 25’000 vom Einkommen in der Steuererklärung abgezogen werden.
Dies gilt für die direkte Bundessteuer. Für die Kantons- und Gemeindesteuern gelten unterschiedliche Bestimmungen.