Einführung

Falls Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen können, so müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Die meisten Kantone stellen Formulare für die Beantragung von Fristerstreckungen (oder online-Lösungen) zur Verfügung. Diese können online oder auf dem Postweg eingereicht werden. Wichtig ist, dass die entsprechenden Frist- und Formvorschriften für den Erstreckungsantrag einzuhalten, sonst können Gebühren oder Bussen anfallen.

Wie gehen Sie vor

Wenn Sie eine Fristerstreckung für Ihre Steuern beantragen möchten, sollten Sie die formellen und inhaltlichen Vorgaben Ihres Kantons beachten. Mangelhafte Fristerstreckungsgesuche werden in der Regel zur Nachbesserung an Sie retourniert. So haben Sie Gelegenheit, die Mängel auszubessern und weiterhin die Chance auf eine Fristerstreckung.

Wird Ihnen eine Fristerstreckung gewährt, so sollten Sie das entsprechende Schreiben der Steuerbehörde während der nächsten Steuerperioden aufbewahren. Damit können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Ihnen die Frist tatsächlich erstreckt wurde, und allfällige Mahnungen oder Bussen vermeiden.

Form

Wie Sie eine Fristerstreckung beantragen können, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In immer mehr Kantonen, wie bspw. Aargau, Stadt Zürich, Bern oder St. Gallen, ist dies ganz unkompliziert mittels Online-Formular möglich. In Kantonen, in denen Sie die Steuererklärung elektronisch einreichen können, können Sie auf der entsprechenden Plattform oft auch Fristerstreckungsgesuche stellen.

In Zürich sind Fristerstreckungsgesuche schriftlich oder elektronisch (mittels Formular oder QR-Code) an das Steueramt der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Eine Fristerstreckung für die Steuererklärung der jeweiligen Steuerperiode ist grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres zu beantragen. Wobei im Kanton Aargau, vor dem 30.6. keine Mahnungen versendet werden. Dass bedeutet, dass vor dem 30.6. auch keine Fristverlängerung beantragt werden muss, respektive diese vom Steueramt nicht beantwortet wird.

In anderen Kantonen läuft das Fristerstreckungsverfahren ähnlich ab. Die meisten Steuerämter informieren darüber auf ihren Webseiten oder stehen zu Bürozeiten für telefonische Auskünfte zur Verfügung.

Andere Kantone stellen dafür Formulare zur Verfügung, die Sie ausdrucken, ausfüllen, unterzeichnen und per Post an die Steuerbehörden einsenden können. Grundsätzlich können Sie aber auch ein formloses Schreiben an die Steuerbehörden senden. Diese werden das Schreiben entweder so akzeptieren oder Sie auf die entsprechenden Formulare verweisen.

Falls Sie ein Fristerstreckungsgesuch auf dem Postweg einreichen, ist es aus Beweisgründen empfehlenswert, dies per Einschreiben zu tun oder von den Steuerbehörden eine Empfangsbestätigung ausstellen zu lassen.

Inhalt

Ein Fristerstreckungsgesuch sollte insbesondere die folgenden Inhalte aufweisen:

  • Name, Geburtsdatum und Adresse der gesuchstellenden Person(en) (Achtung: Ehegatten füllen die Steuererklärung gemeinsam aus und sollten daher auch Fristerstreckungen gemeinsam beantragen);
  • Steuer-ID (Persönliche ID, Dokumenten-ID), Fallnummer, weitere identifizierende Informationen;
  • Kontaktdaten für Rückfragen (E-Mail, Telefonnummer);
  • Falls nötig, eine Begründung, weshalb und bis wann Sie die Fristerstreckung benötigen;
  • Falls nötig, Unterschrift oder elektronische Signatur.