Mit einem E-Steuerauszug können Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung viel Zeit sparen

Das Ausfüllen der Steuererklärung kann sehr anspruchsvoll sein. Wenn Sie Wertschriften haben, sind diese korrekt in Ihrer Steuererklärung zu deklarieren. Nebst dem Steuerwert sind die Vermögenserträge zu erfassen. Der E-Steuerauszug Ihrer Bank erleichtert diese Arbeit. Was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

Steuerbescheinigung, Steuerauszug oder E-Steuerauszug?

In der Schweiz gibt es drei verschiedene Dokumente, die Sie bezüglich Bankkonten und Wertschriftendepot der Steuererklärung beilegen können.

  • Steuerbescheinigung: Bei den meisten Banken erhalten Sie eine kostenlose Steuerbescheinigung, bei Konten oft «Zins- und Saldoausweis» oder «Vermögensauszug» genannt. Der Nachteil – insbesondere bei Wertschriftendepots – ist, dass Sie alle Informationen manuell in die Steuererklärung übertragen müssen.
  • Steuerausweis: Viele Banken bieten – oftmals kostenpflichtig – einen Steuerauszug – sogenannter «steuerbewerteter Vermögensausweis» an. Der Vorteil ist, dass Sie pro Bank nur drei Werte aus dem Steuerausweis in die Steuererklärung übertragen müssen.
  • E-Steuerausweis: Der E-Steuerausweis ist die digitale Version des Steuerausweises. Alle Daten werden automatisch an der richtigen Stelle in der Steuererklärung eingetragen. Die Informationen in diesem Ratgeber beziehen sich auf den E-Steuerausweis.

Was ist ein E-Steuerauszug?

Der E-Steuerauszug ist eine PDF-Datei mit integriertem Barcode. Es handelt sich um eine digitale Zusammenfassung der für die Steuererklärung relevanten Daten im Zusammenhang mit Bankdienstleistungen (wie Bankkonten, Kredite, Hypotheken und Wertschriftendepots). Der E-Steuerauszug ist in der Norm e-CH 0196 standardisiert. Er erleichtert das Ausfüllen der Steuererklärung.

Die Bank stellt ihren Kundinnen und Kunden die PDF-Datei zur Verfügung. In der Regel können Sie die Datei im E-Banking herunterladen. Sie müssen diese Datei nur in die Steuersoftware Ihres Wohnkantons importieren. Wenn Sie die Steuererklärung online ausfüllen, dann laden Sie den E-Steuerauszug in die Online-Steuererklärung hoch.

Wichtig: Die Bank schickt Ihren E-Steuerauszug nicht an die Steuerbehörden. Die Steuerverwaltung hat erst Zugriff auf diese Informationen, nachdem Sie das PDF hochgeladen und die vollständige Steuererklärung an die Steuerverwaltung übermittelt haben.

Wer kann den E-Steuerausweis nutzen?

Der E-Steuerausweis kann nur von in der Schweiz wohnhaften Privatpersonen genutzt werden. Genauer gesagt steht der E-Steuerausweis nur natürlichen Personen mit Steuerdomizil in der Schweiz zur Verfügung.

Juristischen Personen wird der E-Steuerauszug nicht angeboten. Dazu zählen, Unternehmen, Stiftungen und Vereine.

Welche Informationen enthält der E-Steuerauszug?

Der E-Steuerauszug enthält unter anderem folgende Informationen:

  • Kontosaldo am 31. Dezember
  • Wert des Wertschriftendepots am 31. Dezember
  • Schulden (Privatkredit, Hypothek)
  • Erträge für das ganze Jahr (Zinsen, Dividenden; jeweils mit und ohne Verrechnungssteuern)
  • Käufe und Verkäufe von Wertschriften
  • Bezahlte Schuldzinsen
  • Pauschale Steueranrechnung Steuerrückbehalt USA
  • Abzugsfähige Spesen (im Wohnkanton des entsprechenden Kunden)

Wichtig: Der E-Steuerauszug ist kein Kontoauszug. Er enthält keine Informationen zu Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen von Drittpersonen. Es ist also nicht ersichtlich, von wem Sie Geld erhalten haben und an wen Sie Geld überwiesen haben.

Was sind die Vorteile des E-Steuerauszugs?

Der grosse Vorteil des E-Steuerauszugs ist, dass Steuerpflichtige alle notwendigen Daten elektronisch in die Steuererklärung übertragen können. Die notwendigen Daten werden automatisch an der richtigen Stelle in der Steuererklärung eingetragen.

Damit entfällt das aufwändige Sammeln und Auswerten der Daten für die Steuererklärung. Wenn Sie von Ihrer Bank eine einfache Steuerbescheinigung erhalten, müssen Sie für jede Wertschrift eine eigene Zeile im Steuerformular Wertschriftenverzeichnis ausfüllen.

Die Unterschiede zwischen dem Steuerauszug und dem E-Steuerauszug sind gering. Beim Steuerauszug ohne Barcode müssen Sie die Angaben für das ganze Portfolio manuell in die Steuererklärung eintragen, während das via E-Steuerauszug mit dem integrierten Barcode automatisch passiert.

Wann benötige ich einen E-Steuerauszug?

Zwar ist niemand verpflichtet, einen E-Steuerauszug zu nutzen. Aber dieser ist für alle Formen von Konten und Wertschriftendepots eine Erleichterung.

Vor allem bei einem Wertschriftendepot mit vielen Positionen oder bei häufigem Wertschriftenhandel ist der E-Steuerauszug zu empfehlen.

Bei einem Wertschriftendepot mit nur wenigen Positionen und wenigen oder gar keinen Käufen und Verkäufen während des Jahres können die Informationen auch relativ einfach manuell in der Steuererklärung eingetragen werden. Dann reicht eine Steuerbescheinigung Ihrer Bank völlig aus und Sie können sich die Kosten für einen Steuerauszug oder E-Steuerauszug sparen.

In welchen Kantonen kann ich den E-Steuerauszug nutzen?

Der E-Steuerauszug steht mittlerweile in allen Schweizer Kantonen zur Verfügung. Der Wohnkanton spielt für die Nutzung des E-Steuerauszugs daher keine Rolle mehr.

Welche Schweizer Banken bieten den E-Steuerauszug an?

Viele – aber nicht alle – Schweizer Banken bieten den E-Steuerauszug an. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach. 

Erhalte ich den E-Steuerauszug automatisch?

Bei den meisten Banken und Vermögensverwaltern erhalten Sie den E-Steuerauszug nur dann, wenn Sie diesen ausdrücklich bestellen.

Nur wenige Banken stellen den E-Steuerauszug den Kundinnen und Kunden automatisch im E-Banking zum Download bereit. Beispiele sind:

  • Die Aargauische Kantonalbank stellt allen Kundinnen und Kunden – auch denjenigen ohne Wertschriften – automatisch und kostenlos einen E-Steuerauszug zur Verfügung.
  • Bei der Nidwaldner Kantonalbank erhalten alle Kundinnen und Kunden mit Wertschriften automatisch und kostenlos den E-Steuerausweis, Kundinnen und Kunden ohne Wertschriften können ihn kostenlos bestellen.
  • Bei der Luzerner Kantonalbank erhalten alle Kundinnen und Kunden mit Vermögensverwaltungsmandat, Vermögensberatungsmandat und Fondsparplan automatisch und kostenlos den E-Steuerausweis, alle anderen Kundinnen und Kunden können ihn kostenpflichtig bestellen.
  • Bei Neon erhalten alle Kundinnen und Kunden mit Wertschriften automatisch und kostenlos einen E-Steuerauszug.

Wie viel kostet der E-Steuerauszug?

Die Preisunterschiede für einen E-Steuerauszug sind gross. Während einige Anbieter diesen kostenlos zur Verfügung stellen, verlangen andere dafür mehrere hundert Franken. Bei manchen Banken werden die Gebühren pro Wertschriftenposition verrechnet.

Manche Anbieter verlangen für den E-Steuerauszug generell keine Gebühren. So ist der E-Steuerauszug bei den Kantonalbanken der Kantone Aargau, Bern, Nidwalden und Uri gebührenfrei. Auch Valiant, Neon und fast alle Robo-Advisor stellen den E-Steuerauszug kostenlos zur Verfügung.

Oft verlangen Schweizer Banken, für den E-Steuerauszug eine Gebühr. Kundinnen und Kunden, die bestimmte Produkte nutzen, erhalten den E-Steuerauszug jedoch oft gebührenfrei. Das heisst, die Kosten für den E-Steuerauszug sind bereits in den Pauschalgebühren enthalten.

Worauf müssen Sie besonders achten?

Der E-Steuerauszug ist zwar praktisch und bequem. Die Steuerverwaltungen betonen, dass der Steuerpflichtige trotzdem für die Richtigkeit der Daten verantwortlich ist. Sie sind also verpflichtet, die in die Steuererklärung übertragenen Informationen zu überprüfen.

Wenn Sie uns mit der Bearbeitung der Steuererklärung beauftragen, so senden Sie uns bitte mit Vorliebe den E-Steuerausweis in digitaler Form zu. Dieser trägt zu einer effizienten Bearbeitung Ihrer Steuerklärung bei.

Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da.