Vorbezug von Pensionskassenkapital für Wohneigentum

Der Vorbezug von Pensionskassenguthaben ist für den Kauf oder Bau von Wohneigentum nur erlaubt, wenn das Haus oder die Eigentumswohnung von der versicherten Person und deren Familie bewohnt wird. Erlaubt sind mit dem Vorbezug auch wertvermehrende Investitionen am eigenen Wohneigentum und die Rückzahlung von Hypotheken. Der Vorbezug für die Finanzierung von Renditeobjekten, Ferienwohnungen oder Liegenschaften zur Vermietung ist nicht erlaubt.

Gerne sind wir bei Fragen für Sie da.

Eigenverbrauch bei der Mehrwertsteuer

Haben Sie Ihr Geschäftsfahrzeug vom Geschäftsvermögen ins Privatvermögen überführt und nutzen es nun privat? Dann sollten Sie den Begriff „Eigenverbrauch“ im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer (MWST) kennen. Nachstehend Informationen zeigen Ihnen, was es damit auf sich hat und wie Sie korrekt vorgehen.

Was ist Eigenverbrauch?

Eigenverbrauch liegt vor, wenn Gegenstände oder Dienstleistungen dauerhaft oder vorübergehend für folgende Zwecke aus dem Unternehmen entnommen werden, sofern bei deren Bezug ein Vorsteuerabzug vorgenommen wurde:

  • für private Zwecke
  • für Tätigkeiten, die von der MWST ausgenommen sind
  • für unentgeltliche Zuwendungen im Wert von über CHF 500 pro Jahr und Person
  • bei Wegfall der Steuerpflicht noch in ihrer Verfügungsmacht befindet

Hinzu kommt, dass wenn ein Gegenstand oder eine Dienstleistung zwischen dem Empfang der Leistung und dem Wegfall der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in Gebrauch genommen wird, der Vorsteuerabzug im Umfang des Zeitwertes des Gegenstandes oder der Dienstleistung zu korrigieren ist.

Rechtliche Grundlagen finden sich:

  • Art. 31 Abs. 2 MWSTG – Beschreibt die Voraussetzungen für Eigenverbrauch.
  • Art. 31 Abs. 3 MWSTG – Regelt die daraus folgende Vorsteuerkorrektur.

Beispiel: Entnahme eines Geschäftsfahrzeugs für private Zwecke

Eine im MWST-Register eingetragene Person kauft im Januar 2024 ein Geschäftsfahrzeug für CHF 66’728.40 (inkl. 8.1% MWST). Nach neun Monaten wird das Fahrzeug ins Privatvermögen überführt.

Der anfangs vorgenommene Vorsteuerabzug von CHF 5’000.00 ist wie folgt zu korrigieren:

Vorsteuerabzug beim Erwerb CHF 5’000.00
./. Abschreibung 2024* (5’000 x 20% resp. 1/5 linear) CHF – 1’000.00
= Vorsteuerkorrektur CHF 4’000.00
*Die Abschreibung erfolgt in der ersten Steuerperiode in voller Höhe, es wird kein pro rata Anteil berücksichtigt.Eigenverbrauch im Sinne des Art. 31 MWSTG bedeutet, dass unternehmerische Gegenstände oder Dienstleistungen, die privat oder für nicht unternehmerische Zwecke genutzt werden, eine Korrektur des Vorsteuerabzuges erfordern. Dies stellt sicher, dass die ursprüngliche Steuerentlastung angepasst wird, um den tatsächlichen Gebrauch der Gegenstände oder Dienstleistungen widerzuspiegeln.

Verrechnungssteuerformalitäten nach Dividendenbeschluss

Hat die Generalversammlung einer Kapitalgesellschaft eine ordentliche Gewinnausschüttung aus dem Bilanzgewinn beschlossen, so sind folgende Verrechnungssteuerliche Massnahmen zu beachten:

  1. Beschlussfassung im GV-Protokoll über den Zeitpunkt der Dividenden­fälligkeit, sofern die Dividende nicht sofort fällig sein soll.
  2. Das VST Formular 103 ist in jedem Fall innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit bei der ESTV Eidg. Steuerverwaltung einzureichen.
  3. Die Verrechnungssteuer ist innert 30 Tagen nach Dividendenfälligkeit zu überweisen, um die Verzugszinsen von 5 % zu vermeiden.
  4. Bei Ausrichtung einer Dividende an eine wesentlich beteiligte inländische Konzerngesellschaft ist das Meldeverfahren mit Formular 106 zusätzlich einzureichen.
  5. Bei Ausrichtung einer Dividende an eine wesentlich beteiligte ausländische Konzerngesellschaft ist das Meldeverfahren mit Formular 108 zusätzlich einzureichen.
  6. Die Zustellung an die Eidg. Steuerverwaltung sollte per Einschreiben erfolgen. Nur so ist es möglich, den fristgerechten Versand der Unterlagen im Streitfall belegen zu können.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung.

Pensionskasseneinkauf nach Scheidung

Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob ein Einkauf in die berufliche Vorsorge nach einer Scheidung steuerlich absetzbar ist, wenn er im Jahr vor dem Teilbezug des Kapitals erfolgt.

Ein Mann wollte nach seiner Scheidung seine Vorsorgelücke schliessen. Dazu verteilte er die Lücke auf die Jahre bis zu seinem Rentenalter und leistete jährlich entsprechende Einkäufe in die berufliche Vorsorge. Die Steuerverwaltung argumentierte, dass der letzte Einkauf eine Steuerumgehung darstellt, weil er kurz vor dem Kapitalbezug erfolgte.

Das Bundesgericht entschied, dass keine Steuerumgehung vorliege und wies die Beschwerde der Steuerverwaltung ab. Damit ist festgelegt, dass solche Einkäufe zur Schliessung einer Vorsorgelücke nach einer Scheidung, selbst im Jahr vor dem Kapitalbezug, steuerlich absetzbar sind. (Quelle: BGE 9C_526/2023 vom 29.5.2024)

Einkauf in den Erneuerungsfonds bei Kauf StWEG

Bei einem Liegenschaftenkauf kann der Anteil, der für den Erneuerungsfonds bezahlt wird, nicht als Liegenschaftskosten steuerlich in Abzug gebracht werden. Die Situation des Klägers vor Bundesgericht, der dem Verkäufer der Stockwerkeinheit einen Betrag für dessen Anteil am Erneuerungsfonds bezahlt hat, ist nicht vergleichbar mit der Situation eines Stockwerkeigentümers, der in den Erneuerungsfonds einzahlt.

Die Zahlung des Käufers dient in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt dem Liegenschaftsunterhalt, erklärt das Bundesgericht. Es ist gerechtfertigt, dass zwei eigentlich identische Zahlungen steuerrechtlich ungleich behandelt werden. (Quelle: BGE 9_391/2023 vom 5.1.2024)

Earn-out Vereinbarung im Kaufvertrag

Ein «Earn-Out» bezieht sich auf eine vertragliche Vereinbarung im Rahmen von Unternehmenskäufen oder Fusionen. Es handelt sich dabei um eine Regelung, bei der ein Teil des Kaufpreises für ein Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen gezahlt wird. Diese Bedingungen beziehen sich oft auf die finanzielle Leistung des erworbenen Unternehmens nach dem Abschluss der Transaktion.


Die grundlegenden Schritte und Merkmale eines Earn-Outs sind:

  1. Vertragliche Vereinbarung: Beim Verkauf eines Unternehmens wird ein Vertrag aufgesetzt, der die Bedingungen des Earn-Outs festlegt. Dieser umfasst typischerweise die Dauer des Earn-Out-Zeitraums, die zu erreichenden Leistungsziele und die Höhe der zusätzlichen Zahlungen.
  2. Leistungsziele: Der Earn-Out-Mechanismus beinhaltet in der Regel bestimmte Leistungsziele, die das erworbene Unternehmen nach dem Abschluss der Transaktion erreichen muss. Diese Ziele können finanzieller Natur sein, wie Umsatz- oder Gewinnziele oder auch andere messbare Ziele.
  3. Zusätzliche Zahlungen: Wenn das erworbene Unternehmen die festgelegten Ziele erreicht, werden zusätzliche Zahlungen, über den ursprünglichen Kaufpreis hinaus, an die Verkäufer geleistet.
  4. Dauer des Earn-Outs: Der Zeitrahmen für das Earn-Out kann variieren, üblicherweise beträgt er jedoch ein bis mehrere Jahre. Dies hängt von den spezifischen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer ab.

Earn-Outs werden oft genutzt, wenn Unsicherheiten über die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens bestehen. Die Vereinbarung ermöglicht es, das Risiko zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen und schafft Anreize, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Was die steuerliche Qualifikation einer Earn-out Vereinbarung angeht, so empfiehlt es sich, diese Vorgängig mit einem Steuerberater zu klären. Die Folgen können von grosser Relevanz sein. 

Ferienwohnung kaufen und nutzen

Beim Kauf einer Ferienimmobilie empfiehlt es sich, die finanziellen und steuerlichen Folgen beachtet werden. Dauerhaft selbstbewohntes Wohneigentum wird von Banken normalerweise mit bis zu 80% Fremdfinanziert (Hypothek). Ferienhäuser und Ferienwohnungen hingegen üblicherweise nur zu 50 – 70%. Der Rest muss aus eigenen Mitteln aufgebracht werden. Guthaben aus der Pensionskasse und der Säule 3a dürfen nicht verwendet werden. Alternativ kann auf dem Hauptwohnsitz eine zusätzliche Hypothek aufgenommen werden, um die Ferienimmobilie zu bezahlen. Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen gelten in den meisten Fällen strengere Amortisationspflichten als für selbstbewohnte Liegenschaften. Die Amortisationsregeln sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und unterscheiden sich von Bank zu Bank. Viele Banken verlangen, dass Hypotheken für Ferienimmobilien innert 10 – 15 Jahren oder bis zum Erreichen des Rentenalters auf unter 50% zurückbezahlt werden.

Die Tragbarkeitsberechnung von Ferienimmobilien folgt denselben Regeln wie bei selbstbewohntem Wohneigentum und sollte nicht mehr als ein Drittel des Bruttohaushaltseinkommens ausmachen. Wichtig: Für die Berechnung werden normalerweise sämtliche Wohnkosten addiert.

Eine Ferienimmobilie unterliegt der gleichen steuerlichen Behandlung wie die Liegenschaft am Hauptwohnsitz. Der steuerliche Verkehrswert der Immobilie wird als Vermögen am Hauptsteuerdomizil betrachtet, während der Eigenmietwert abzüglich der Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen als Einkommen am Belegenheitsort der Immobilie angesehen wird. Wird das Ferienhaus oder die Ferienwohnung vermietet, müssen die Mieteinnahmen nach Abzug der Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen als Einkommen versteuert werden. Im Falle einer teilweisen Vermietung werden der Eigenmietwert und die Mieteinnahmen anteilsmässig berechnet.

Für die Ermittlung der Steuerfaktoren erstellt das Steueramt eine Steuerausscheidung, bei der die jeweiligen Einkommens- und Vermögenswerte dem jeweiligen Steuerdomizil zugewiesen werden. Wichtig dabei ist, das am Hauptsteuerdomizil das satzbestimmende (weltweites Einkommen und Vermögen) für die Steuertarifbestimmung berücksichtigt wird.

Bei Fragen zur Zuweisung der Steuerfaktoren und der Steuerausscheidung sind wir gerne für Sie da.

Abzugsfähige Kosten bei Arbeitslosigkeit

Wird jemand arbeitslos, so hat dies nicht nur finanzielle, sondern auch steuerliche Konsequenzen. Die wichtigsten steuerlichen Folgen:

  • Das Arbeitslosengeld gilt als Einkommen und muss versteuert werden. Die Entschädigung unterliegt den gleichen Steuersätzen wie reguläres Einkommen.
  • Reisekosten für Vorstellungsgespräche und Weiterbildungskosten (Belege und Quittungen notwendig) können in der Steuererklärung als Abzüge deklariert werden und reduzieren das steuerbare Einkommen.
  • Vermögenssteuern: Wer arbeitslos ist, muss weiterhin Vermögenssteuern zahlen. Die Vermögenssteuer basiert auf dem Gesamtvermögen, unabhängig vom Beschäftigungsstatus.

Wirtschaftliche Handänderung Immobiliengesellschaften

Wirtschaftliche Handänderung Immobiliengesellschaften

Unter wirtschaftliche Handänderung fällt der Verkauf von Aktien von mehr als 50 % an einer reinen Immobiliengesellschaft durch Privatpersonen. Das Steuergesetz sieht vor, dass auch solche Geschäfte mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst werden (§ 96 Abs. 2 StG).

Den zivilrechtlichen Handänderungen sind gleichgestellt die Rechtsgeschäfte, die in Bezug auf die Verfügungsgewalt über ein Grundstück wirtschaftlich wie eine Veräusserung wirken. (vgl. Art. 12 Abs. 2 lit. a StHG) 

Dies sind insbesondere die Übertragung der Mehrheit von Beteiligungsrechten an einer reinen Immobiliengesellschaft und die Kettengeschäfte – Kauf- und Kaufrechtsverträge mit Substitutionsklausel, d. h. mit Befugnis, Dritte in den Vertrag eintreten zu lassen.

Bei der wirtschaftliche Handänderung, kommt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Anwendung: Dabei wechselt der zivilrechtlicher Eigentümer des Grundstückes nicht, aber eine neue Person wird indirekt verfügungsberechtigt.

Eine Grundstückgewinnsteuerpflicht entsteht auch bei Übertragung von Beteiligungsrechten an einer Immobiliengesellschaft, wenn dadurch eine Änderung der Verfügungsgewalt eintritt. Eine Immobiliengesellschaft liegt vor, wenn

  • sich die Gesellschaft nach den Statuten oder tatsächlich praktisch ausschliesslich mit Grundstücken oder Rechten an solchen befasst.
  • der Rohertrag praktisch ausschliesslich aus Ertrag aus unbeweglichem Vermögen besteht.
  • die Vermögensrechte praktisch ausschliesslich aus Grundstücken oder Rechten an solchen bestehen.

Nur die Veräusserung von Beteiligungsrechten, mit denen die Stimmenmehrheit aufgegeben wird, löst eine Grundstückgewinnsteuer aus. Dem gleichgestellt sind Fälle, in denen mehrere Minderheitsaktionäre bzw. Minderheitsaktionärinnen zusammen eine Mehrheitsbeteiligung übertragen. Ebenso liegt eine grundstückgewinnsteuerauslösende Handänderung vor, wenn ein Mehrheitsaktionär bzw. eine Mehrheitsaktionärin die Beteiligung an verschiedene Erwerber bzw. Erwerberinnen von Minderheitsbeteiligungen veräussert. Liegen zwischen den einzelnen Teilveräusserungen durch Mehrheitsaktionäre bzw. Mehrheitsaktionärinnen grössere Zeitabstände, setzt die Besteuerung bei jener Veräusserung ein, mit der die Stimmenmehrheit aufgegeben wird.

Um zu vermeiden, dass bei einem späteren Verkauf der Liegenschaften durch die Immobiliengesellschaft auf demselben Grundstückgewinn die Grundstückgewinn- (monistisches System) bzw.
Gewinnsteuer (dualistisches System) erneut abgerechnet wird, sehen die Kantone typischerweise vor, dass die Immobiliengesellschaft nach einer wirtschaftlichen Handänderung die Liegenschaften in der Steuerbilanz im Umfang des besteuerten Gewinns aufwerten dürfen. Entsprechend ist auf der Passivseite eine versteuerte stille Reserve zu bilden. Bei der direkten Bundessteuer ist eine entsprechende Anpassung nicht nötig.

Direkte Bundessteuern / DBG
Bei der direkten Bundessteuer zieht der Verkauf einer Immobiliengesellschaft keine besonderen Steuerfolgen nach sich. Die Steuerfolgen sind exakt dieselben wie beim Verkauf von anderen Beteiligungen.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Verweigerung des Vorsteuerabzugs bei der MWST

Vorsicht bei der Barzahlung bei Beträgen über CHF 15’000.-

Wenn grössere Summen in bar bezahlt werden, ist Vorsicht geboten, besonders im Baugewerbe. Die Eidgenössische MwSt-Verwaltung hat in letzter Zeit bei Steuerrevisionen keine Vorsteuerabzüge akzeptiert, wenn nur Quittungen über Barzahlungen vorhanden waren. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung gestützt.

Es empfiehlt sich, Leistungen von CHF 15’000 oder mehr nicht bar, sondern über Bankkonten zu bezahlen, um Probleme mit dem Vorsteuerabzug bei der Mehrwertsteuer zu vermeiden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.