Besteuerung von Kryptowährungen

Die Eidg. Steuerverwaltung ESTV hat das Arbeitspapier Besteuerung von Kryptowährungen überarbeitet. Die Ausführungen in diesem Arbeitspapier geben einen guten Überblick über die Besteuerung von Kryptowährungen im Rahmen der Einkommenssteuer und der kantonalen Vermögenssteuer.

Die Ausführungen, die die EStV im Rahmen eines Arbeitspapiers veröffentlicht hat, gliedern sich in zwei Teile:

  • In einem ersten Teil wird die steuerliche Behandlung der Kryptowährungen in der Form von reinen digitalen Zahlungsmitteln (Zahlungs-Token) dargelegt, die von Investoren im Privatvermögen gehalten werden.
  • Der zweite Teil befasst sich einerseits mit den Steuerfolgen der im Rahmen von ICOs/ITOs ausgegebenen Coins/Token mit geldwerten Rechten gegenüber einer Gegenpartei (nachfolgend Anlage-Token) und anderseits mit der Ausgabe von Nutzungs-Token (auch Utility-Token genannt). Der zweite Teil beleuchtet sowohl die Ebene des Investors (Privatvermögen oder ggf. unselbständige Erwerbstätigkeit) als auch diejenige des Emittenten.

Daneben äussert sich das Arbeitspapier auch zu Belangen der ausschliesslich kantonalen Vermögenssteuer.

Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben.

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/kryptowaehrungen.html

(Quelle: ESTV, www.estv.admin.ch)

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